Mittwoch, Juni 15, 2005

abmahnwahn part II

forenbetreiber wegen benutzername abgemahnt - part II
der forenbetreiber hat das anwaltsschreiben auf seiner webseite veröffentlich.
hier der link...

der forenbetreiber hat prompt seinen rechtsanwalt eingeschaltet....
der abmahner darf sich nun über einen netten brief vom anwalt des forenbetreibers freuen.
der brief, umbedingt lesen, ist der brüller...!

(dank an bullewalther für den tipp)